I. Allgemeines
1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über
Warenlieferungen und Dienstleistungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
II. Angebote
1. Wir halten uns an unsere Angebote für die Dauer von 6 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.
Dies gilt ausschließlich für schriftlich erstellte Angebote.
2. Innerhalb der Bindefrist auftretende, unvorhersehbare Preissteigerungen von mehr als 5%, auf
die wir keinen Einfluss haben, befreien uns von der Preisbindung.
3. Im Angebot gemachte Terminzusagen verschieben sich um die Dauer von Einflüssen höherer
Gewalt wie Verkehrsbehinderungen, Unwetter, Streik, Aussperrung, innere Unruhen, Krieg etc..
4. Terminzusagen werden aus vorgenannten Gründen nichtig, wenn die Ausführung der zugesagten
Leistungen unmöglich wird.
5. Für die Angebotserstellung sind ausschließlich die zur Kalkulation vorgelegten Leistungstexte und
Vorbemerkungen gültig. Nicht vorgelegte Unterlagen haben für uns keinerlei rechtliche Bindung.
6. Unseren Angeboten liegen jeweils unsere Geschäftsbedingungen und die VOB in ihrer jeweiligen
neuesten Fassung zugrunde. Es sind zuerst unsere Geschäftsbedingungen und nachrangig die
VOB gültig.
III. Auftrag
Für den Auftrag sowie für die Abwicklung gelten folgende rechtliche und technische
Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:
1. Rechtliche Bestandteile:
a. Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster
b. das Auftragsschreiben
c. die Bestimmungen dieses Vertrages
d. das Angebot des Auftraggebers einschließlich der vereinbarten Änderungen und
Ergänzungen aufgrund der schriftlich oder Textform festgehaltenen Verhandlungen
e. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B)
f. das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB
g. Werkzeichnungen
2. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu
Lasten des Generalunternehmers.
3. Sämtliche mit uns geschlossene Verträge unterliegen unseren Geschäftsbedingungen und der VOB
in ihrer jeweils neuesten Fassung. Es sind zuerst unsere Geschäftsbedingungen und nachrangig
die VOB gültig.
4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben hinter unseren Geschäftsbedingungen und der
VOB nachrangige Gültigkeit.
IV. Ausführung
1. Die Ausführung der angebotenen Leistungen erfolgt gemäß den im Leistungstext gemachten
Angaben.
2. Sollte die Ausführung der Arbeiten gemäß den im Leistungstext gemachten Angaben nicht möglich
sein, werden wir den Auftraggeber hiervon unterrichten und gegebenenfalls die Arbeiten bis zur
Zustimmung durch den Auftraggeber einstellen. Die Kosten für von uns unverschuldete
Standzeiten trägt der Auftraggeber.
V. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Der Auftraggeber hat andere Arbeiten so durchzuführen, dass unsere Arbeiten nicht behindert
werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich
des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung der
Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
3. Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen wir mit hinreichender Klarheit die Gründe
der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob wir die Arbeiten, die nach
dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen
kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem wir die Arbeiten
durchführen können.
VI. Regiearbeiten
1. Regieleistungen werden ausschließlich nach den in unserer derzeit gültigen Regiepreisliste
verzeichneten Preisen abgerechnet. Für in der Preisliste nicht verzeichnete Geräte werden die
Einheitspreise je Einzelfall gesondert festgelegt.
2. Von unserer Regiepreisliste abweichende Preise oder Konditionen bedürfen der gesonderten
schriftlichen Zustimmung durch uns.
3. Die Abrechnung von Regiearbeiten erfolgt ausschließlich durch Nachweis der geleisteten
Arbeitsstunden. Bei Fuhrleistungen ist auch die Abrechnung über die an- oder abgefahrenen
Mengen möglich.
4. Sollte eine Abrechnung nach Punkt 3 nicht möglich sein, wird über die Art der Abrechnung eine
gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.
VII. Verteilung von Kosten
Die Kosten für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WCEinrichtung trägt der Auftraggeber, sofern keine anderweitige Kostenbeteiligung des Subunternehmers
vereinbart wurde.
VIII. Zahlung
1. Die gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum.
2. Der Auftraggeber tritt schon jetzt seine Ansprüche aus der von uns erbrachten Leistung
gegenüber seinem Auftraggeber an uns ab. Von dieser Abtretung werden wir nur im Falle des
Zahlungsverzuges Gebrauch machen.
3. Unsere Rechnungen sind in EURO bargeldlos auf unser auf dem Rechnungsvordruck
bekanntgegebenes Konto innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug
zahlbar. Die Gewährung und Höhe von Skonto bei vorzeitiger Zahlung liegt in unserem Ermessen.
4. Uns unbekannte Kunden werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse oder selbstschuldnerische
Bankbürgschaft beliefert.
5. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9 % über dem
am Tag der Fälligkeit gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
IX. Gewährleistung
Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B.
VII. Vertragsstrafe
1. Verstößt die Auftraggeberseite gegen obige Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen schuldhaft, so hat sie nach erfolgter schriftlicher Mahnung durch uns an
uns für jeden schuldhaften Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe zu bezahlen.
2. Obige Vertragsstrafe ist zu bezahlen binnen einen Monat seit Aufforderung durch uns.
X. Speicherung von Daten
1. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass wir sämtliche mit der Geschäftsverbindung entstehende
Daten auf Computer speichern und verarbeiten.
2. Die von uns gespeicherten Daten dienen ausschließlich unseren Geschäftsbelangen und werden
Dritten nicht zugänglich gemacht.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist München.
2. Gerichtsstand ist abhängig vom Streitwert München.
3. Mit uns geschlossene Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
XII. Schriftformklausel
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel.
XIII. Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu
ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte
Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für
Regelungslücken.
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* Tiefgaragendämmung
* Kühl- und Rasterdeken
* Trockenestrich
* Fachbauleitung Brandschutz
* Brandabschottungen
* Aktuelle Brandschutzsysteme nach DIN
* Abbrucharbeiten
* Bodenverlegung
* Einbau von Fenstern und Türen
* Professionelle Innendämmung gegen feuchte Kellerwände