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Ihr Profi für Brandschutz und Trockenbau!

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
II. Angebote
1. Wir halten uns an unsere Angebote für die Dauer von 6 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden. Dies gilt ausschließlich für schriftlich erstellte Angebote.
2. Innerhalb der Bindefrist auftretende, unvorhersehbare Preissteigerungen von mehr als 5%, auf die wir keinen Einfluss haben, befreien uns von der Preisbindung.
3. Im Angebot gemachte Terminzusagen verschieben sich um die Dauer von Einflüssen höherer Gewalt wie Verkehrsbehinderungen, Unwetter, Streik, Aussperrung, innere Unruhen, Krieg etc..
4. Terminzusagen werden aus vorgenannten Gründen nichtig, wenn die Ausführung der zugesagten Leistungen unmöglich wird.
5. Für die Angebotserstellung sind ausschließlich die zur Kalkulation vorgelegten Leistungstexte und Vorbemerkungen gültig. Nicht vorgelegte Unterlagen haben für uns keinerlei rechtliche Bindung.
6. Unseren Angeboten liegen jeweils unsere Geschäftsbedingungen und die VOB in ihrer jeweiligen neuesten Fassung zugrunde. Es sind zuerst unsere Geschäftsbedingungen und nachrangig die VOB gültig.
III. Auftrag
Für den Auftrag sowie für die Abwicklung gelten folgende rechtliche und technische Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:
1. Rechtliche Bestandteile:
a. Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster
b. das Auftragsschreiben
c. die Bestimmungen dieses Vertrages
d. das Angebot des Auftraggebers einschließlich der vereinbarten Änderungen und Ergänzungen aufgrund der schriftlich oder Textform festgehaltenen Verhandlungen
e. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B)
f. das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB
g. Werkzeichnungen
2. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.
3. Sämtliche mit uns geschlossene Verträge unterliegen unseren Geschäftsbedingungen und der VOB in ihrer jeweils neuesten Fassung. Es sind zuerst unsere Geschäftsbedingungen und nachrangig die VOB gültig.
4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben hinter unseren Geschäftsbedingungen und der VOB nachrangige Gültigkeit.
IV. Ausführung
1. Die Ausführung der angebotenen Leistungen erfolgt gemäß den im Leistungstext gemachten Angaben.
2. Sollte die Ausführung der Arbeiten gemäß den im Leistungstext gemachten Angaben nicht möglich sein, werden wir den Auftraggeber hiervon unterrichten und gegebenenfalls die Arbeiten bis zur Zustimmung durch den Auftraggeber einstellen. Die Kosten für von uns unverschuldete Standzeiten trägt der Auftraggeber.
V. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Der Auftraggeber hat andere Arbeiten so durchzuführen, dass unsere Arbeiten nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung der Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
3. Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen wir mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob wir die Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem wir die Arbeiten durchführen können.
VI. Regiearbeiten
1. Regieleistungen werden ausschließlich nach den in unserer derzeit gültigen Regiepreisliste verzeichneten Preisen abgerechnet. Für in der Preisliste nicht verzeichnete Geräte werden die Einheitspreise je Einzelfall gesondert festgelegt.
2. Von unserer Regiepreisliste abweichende Preise oder Konditionen bedürfen der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch uns.
3. Die Abrechnung von Regiearbeiten erfolgt ausschließlich durch Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden. Bei Fuhrleistungen ist auch die Abrechnung über die an- oder abgefahrenen Mengen möglich.
4. Sollte eine Abrechnung nach Punkt 3 nicht möglich sein, wird über die Art der Abrechnung eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.
VII. Verteilung von Kosten
Die Kosten für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WCEinrichtung trägt der Auftraggeber, sofern keine anderweitige Kostenbeteiligung des Subunternehmers vereinbart wurde.
VIII. Zahlung
1. Die gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Der Auftraggeber tritt schon jetzt seine Ansprüche aus der von uns erbrachten Leistung gegenüber seinem Auftraggeber an uns ab. Von dieser Abtretung werden wir nur im Falle des Zahlungsverzuges Gebrauch machen.
3. Unsere Rechnungen sind in EURO bargeldlos auf unser auf dem Rechnungsvordruck bekanntgegebenes Konto innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug zahlbar. Die Gewährung und Höhe von Skonto bei vorzeitiger Zahlung liegt in unserem Ermessen.
4. Uns unbekannte Kunden werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse oder selbstschuldnerische Bankbürgschaft beliefert.
5. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9 % über dem am Tag der Fälligkeit gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
IX. Gewährleistung
Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B.
VII. Vertragsstrafe
1. Verstößt die Auftraggeberseite gegen obige Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schuldhaft, so hat sie nach erfolgter schriftlicher Mahnung durch uns an uns für jeden schuldhaften Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe zu bezahlen.
2. Obige Vertragsstrafe ist zu bezahlen binnen einen Monat seit Aufforderung durch uns.
X. Speicherung von Daten
1. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass wir sämtliche mit der Geschäftsverbindung entstehende Daten auf Computer speichern und verarbeiten.
2. Die von uns gespeicherten Daten dienen ausschließlich unseren Geschäftsbelangen und werden Dritten nicht zugänglich gemacht.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist München.
2. Gerichtsstand ist abhängig vom Streitwert München.
3. Mit uns geschlossene Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
XII. Schriftformklausel
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel.
XIII. Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Unsere Leistungen:
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* Einblassdämmung mit Holzfaser oder Zellulose

* Tiefgaragendämmung

* Kühl- und Rasterdeken

* Trockenestrich

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* Fachbauleitung Brandschutz

* Brandabschottungen

* Aktuelle Brandschutzsysteme nach DIN

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* Abbrucharbeiten

* Bodenverlegung

* Einbau von Fenstern und Türen

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* Professionelle Innendämmung gegen feuchte Kellerwände